Die „Online-Durchsuchung“ soll beim Verdacht auf Schwerverbrechen und solche mit terroristischem Hintergrund, für die ein Strafrahmen von mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe gilt, angewendet werden. Ein konkreter Tatverdacht muss vorliegen, ein Staatsanwalt muss sie anweisen und ein Richter genehmigen.
Neben der Sinnfrage und der Kritik am wachsenden Überwachungsstaat stellen sich mir zwei Fragen:
- Wie kann die Online-Durchsuchung so durchgeführt werden, dass auch vor Gericht verwendbare forensische Beweise gesammelt werden?
- Wie kann die Polizei Trojaner verwenden, wo doch gerade im sogenannten „Hacker-Paragraphen“ solche Werkzeuge verboten worden sind?