Nach Innenminister Günther Platter hat sich auch Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa für Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Beide Politiker möchten in ihren Kernaussagen unserer Polizei Chancengleichheit verschaffen.
Meiner Ansicht nach passiert dabei das selbe wie beim präventiven Mitlauschen des Internetverkehrs: Ein Stück Grundfreiheit des Bürgers wird geopfert. Die Freiheiten, die die Aufklärung und die Renaissance brachten, werden stückweise zurück gedrängt. An die Stelle der Unschuldsvermutung tritt der Generalverdacht.
Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, hat vor kurzem vor dem Eingriff in Grundrechte gewarnt. Er sieht sogar Ähnlichkeiten mit der Überwachung durch die Stasi in der ehemaligen DDR. Seit dem Jahr 1848 sind Grundrechte wie Briefgeheimnis, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz in unserer Gesellschaft verankert, jetzt brechen diese immer mehr auf.
Aus meiner Praxis als gerichtlich zertifizierter Gutachter weiß ich, dass solche im Rahmen von „Online-Durchsuchungen“ über Trojaner gesammelten Daten ohnehin nicht als Beweismittel vor Gericht gültig sind. Ich glaube aber, man muss diesen Paradigmenwechsel an Beispielen klar machen:
- In Zukunft können also Personengruppen wie Ärzte, Priester, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Journalisten, Gutachter, … nicht mehr auf ihr Privatsphäre zählen, sondern müssen damit rechnen, dass ihre persönlichen Dokumente und ihre Korrespondenz überwacht und mitgehört wird.
- Kriminelle und Terrorverdächtige werden sich hüten, über „normale“ Internetverbindungen oder unverschlüsselte Telefongespräche zu kommunizieren. Auch die Anschläge vom 11. September sind nicht mit High-Tech-Waffen, sondern mit einfachen Messern durchgeführt worden.