Statusupdate 2016

Christian Klingler.  Foto Tirol Werbung / Bernhard Aichner
Christian Klingler
Foto Tirol Werbung / Bernhard Aichner

Long time no posting – ihr habt schon lange nichts mehr Neues gelesen hier. In der Zwischenzeit hat sich viel getan: Ich arbeite seit 2011 bei der Tirol Werbung, wo ich strategische Projekte wie Geodaten, Marketing Controlling oder die Entwicklung der Unternehmensstrategie betreue.

In meiner Freizeit habe ich die lokale Initiative gegen ein Kraftwerk auf der Sanna unterstützt und auch die Website von ASI-Tirol neu aufgesetzt. Den Rafting Lehrplan habe ich auf Initiative des Tiroler Raftingverbands überarbeitet und in einer neuen Version 2.0 herausgegeben.

Ich bin natürlich nach wie vor Sachverständiger für mehrere Internet-Fachgebiete und berate einige meiner Stammkunden zu Sicherheitskonzepten.

Werbung

Polizei-Trojaner im Anmarsch

SPÖ und ÖVP haben sich darauf geeinigt, dass die Polizei künftig private Computer überwachen und auf die Festplatte zugreifen darf – ohne Wissen des Überwachten. Im Ministerrat wird dazu im eine gemeinsame Erklärung verabschiedet werden. Schon in einem Jahr sollen die ersten Polizei-Trojaner auf Datenjagd geschickt werden können. (Quelle: ORF.at)

Die „Online-Durchsuchung“ soll beim Verdacht auf Schwerverbrechen und solche mit terroristischem Hintergrund, für die ein Strafrahmen von mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe gilt, angewendet werden. Ein konkreter Tatverdacht muss vorliegen, ein Staatsanwalt muss sie anweisen und ein Richter genehmigen.

Neben der Sinnfrage und der Kritik am wachsenden Überwachungsstaat stellen sich mir zwei Fragen:

  1. Wie kann die Online-Durchsuchung so durchgeführt werden, dass auch vor Gericht verwendbare forensische Beweise gesammelt werden?
  2. Wie kann die Polizei Trojaner verwenden, wo doch gerade im sogenannten „Hacker-Paragraphen“ solche Werkzeuge verboten worden sind?

Bundestrojaner und Online-Durchsuchungen

Nach Innenminister Günther Platter hat sich auch Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa für Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Beide Politiker möchten in ihren Kernaussagen unserer Polizei Chancengleichheit verschaffen.

Meiner Ansicht nach passiert dabei das selbe wie beim präventiven Mitlauschen des Internetverkehrs: Ein Stück Grundfreiheit des Bürgers wird geopfert. Die Freiheiten, die die Aufklärung und die Renaissance brachten, werden stückweise zurück gedrängt. An die Stelle der Unschuldsvermutung tritt der Generalverdacht.

Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, hat vor kurzem vor dem Eingriff in Grundrechte gewarnt. Er sieht sogar Ähnlichkeiten mit der Überwachung durch die Stasi in der ehemaligen DDR. Seit dem Jahr 1848 sind Grundrechte wie Briefgeheimnis, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz in unserer Gesellschaft verankert, jetzt brechen diese immer mehr auf.

Aus meiner Praxis als gerichtlich zertifizierter Gutachter weiß ich, dass solche im Rahmen von „Online-Durchsuchungen“ über Trojaner gesammelten Daten ohnehin nicht als Beweismittel vor Gericht gültig sind. Ich glaube aber, man muss diesen Paradigmenwechsel an Beispielen klar machen:

  • In Zukunft können also Personengruppen wie Ärzte, Priester, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Journalisten, Gutachter, … nicht mehr auf ihr Privatsphäre zählen, sondern müssen damit rechnen, dass ihre persönlichen Dokumente und ihre Korrespondenz überwacht und mitgehört wird.
  • Kriminelle und Terrorverdächtige werden sich hüten, über „normale“ Internetverbindungen oder unverschlüsselte Telefongespräche zu kommunizieren. Auch die Anschläge vom 11. September sind nicht mit High-Tech-Waffen, sondern mit einfachen Messern durchgeführt worden.

Wahlcomputer manipulierbar

Der Chaos Computer Club hat an das deutsche Bundesverfassungsgericht ein Gutachten gesendet, aus dem klar hervorgeht, dass die in Holland und Deutschland zugelassenen Wahlcomputer der Firma Nedap in keinster Weise den Anforderungen einer demokratischen Wahl entsprechen (Einzelheiten bei heise.de). Innenminister Günther Platter überlegt auch in Österreich die Einführung von e-voting.  Er will dadurch „für einen weiteren Demokratieschub sorgen“.

Nun geht es aus meiner Sicht auf jeden Fall einmal um grundsätzliche Überlegungen, ob die Wahl per e-voting anonym ist oder nicht. Die zweite Überlegung betrifft das Prinzip der Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit einer Wahl.

Vorratsdatenspeicherung

VorratsdatenMit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes [TKG] soll die Vorratsdatenspeicherung in Österreich trotz vieler Widerstände gesetzlich umgesetzt werden. Nicht nur „schwere Straftaten“, sondern sogar für zivilrechtliche Verfahren soll auf diese Daten zugegriffen werden. Nach der Meinung vieler Experten ist die flächendeckende, verdachtsunabhängige Speicherung von Verkehrsdaten ein Paradigmenwechsel, der große Bedenken und Fragezeichen aufwirft, ob diese Vorgangsweise nämlich noch grundrechtskonform sei. Klar ist, dass damit auch das Redaktions-, Ärzte- und Anwaltsgeheimnis verloren gehen.

Konstruktiver Gegenvorschlag: Das „Quick-Freeze“-Verfahren, mit dem in den USA gute Erfahrungen gemacht worden seien. Die Strafverfolgungsbehörden gehen in begründeten Fällen auf die Unternehmen zu und bitten um Speicherung bestimmter Daten. Nachdem diese Daten gesichert sind, hat die Behörde 90 Tage Zeit, Beweise zu sammeln, um einen richterlichen Beschluss zu erwirken. Mit dessen Hilfe können sie dann auf die Daten zugreifen.

Gerichtssachverständiger

Nach einem Antragsmarathon und einer Prüfung am Landesgericht bin ich nun als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ für folgende 6 Fachgebiete eingetragen:

48.94 Geografische Informationssysteme, insbes. für Internetanwendungen (Web-GIS)
68.12 Netzwerktechnik
68.50 Softwaretechnik, Programmierung, insbes. für Scriptsprachen im WWW (JavaScript, ECMAScript, PHP)
68.60 IT  Sicherheit,  Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz
68.65 Internetsoftware, Web Programmierung, Netzwerkanwendung
68.75 Kommunikationssysteme: LAN, WAN, MAN, Internet

Ich darf nun Gutachten im Auftrag eines Gerichtes oder für private Auftraggeber erstellen. Die Erstellung von Gutachten soll mittelfristig ein drittes Standbein meines Unternehmens bilden.